Zivildienst oder Bundeswehr? - Das Grundgesetz sieht für diese Frage kein Wahlrecht vor: Nur derjenige, der aus Gewissengründen den Wehrdienst nicht antreten möchte und dies auch glaubwürdig niederlegen kann, wird als Kriegsdienstverweigerer anerkannt und darf Zivildienst leisten. Wer ausgemustert wird, ist von der Pflicht beider Dienste freigesprochen.
In der Regel wird jeder junge Mann, der sich gegen den Wehrdienst entschieden hat, auch die Möglichkeit bekommen, Zivildienst zu leisten. Gründe gegen den Dienst bei der Bundeswehr können beispielsweise die Erziehung zur Gewaltfreiheit sein, ebenso wie religiöse Ansichten. Auch Gewalterlebnisse, Tod von Verwandten oder Freunden, und Berichte über Kriegserlebnisse können als Begründung dienen.
Der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung wird beim Kreiswehrersatzamt eingereicht und besteht aus der schriftlichen Verweigerungserklärung und dem Lebenslauf. Ereignisse, die in einem Zusammenhang zu der Kriegsdienstverweigerung stehen könnten, sollten in den Lebenslauf aufgenommen werden.
Ein Zivildienstleistender wird im sozialen Bereich oder im Bereich des Umweltschutzes eingesetzt. Allgemeine Pflege- und Betreuungsdienste, Krankentransporte und Rettungsdienst sind die gängigsten Einsatzfelder, ebenso wie der Zivildienst im Umweltschutz und in Kirchengemeinden.
Noch vor zwei Jahren dauerte der Zivildienst länger als der Einsatz bei der Bundeswehr - für manche ein Grund doch lieber den Wehrdienst anzutreten. Heute jedoch belaufen sich beide Dienste auf neun Monate.
Auch Zivildienstleistende erhalten während des Zivildienstes Geld- und Sachbezüge. Zudem werden sie sozialversichert. Genauere Informationen lassen sich auf der Seite des Bundesamtes für Zivildienst finden.
Die wichtigsten Fakten in Kürze:
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