Junge Menschen, die die Schulpflicht erfüllt haben und nicht älter als 27 Jahre alt sind, haben die Möglichkeit sich für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) zu bewerben.
Das FSJ wird in gemeinwohlorientierten Einrichtungen, wie zum Beispiel der Wohlfahrtspflege, der Kinder- und Jugendhilfe, Institutionen für außerschulische Jugendbildung, der Jugendarbeit und den Einrichtungen der Gesundheitspflege geleistet. Einsatzstellen sind Alters-, Kinder- und Erholungsheime, Kindertagesstätten, Krankenhäuser und zahlreiche weitere.
In der Regel beginnt das FSJ am 1. September – eine frühe Bewerbung (z.B. im Frühjahr) wird empfohlen.
Während des Freiwilligen Sozialen Jahres kann der Dienstleistende auf eine individuelle Betreuung zurückgreifen. Eine Einführung und ein Zwischen- und Abschlussseminar von insgesamt 25 Tagen sind vorgesehen. Dadurch ist den Jugendlichen die Möglichkeit gegeben, über Erlebtes zu sprechen und sich auszutauschen.
Für seinen Dienst erhält ein FSJ-Ableistender Taschengeld. Dieses liegt derzeit bei ca. 150 Euro, kann jedoch von Jahr zu Jahr variieren. Das Kindergeld wird weiterhin gezahlt.
Nach Beendigung des FSJ erhält der/die Freiwillige eine Bescheinigung. Auf Wunsch des Dienstleistenden kann dies auch ein Zeugnis sein, in dem die Trägerorganisation aufführt, welche Tätigkeiten er ausübte.
Das Freiwillige Soziale Jahr wurde im Jahr 1964, das Freiwillige Ökologische 1993 eingeführt. Seit dieser Zeit haben sich etwa 300.000 junge Menschen für einen freiwilligen Dienst entschieden.
Die wichtigsten Fakten in Kürze:
Erfahrungsberichte gesucht!
Schickt Eure Erfahrungsberichte bitte an Renia Warzych: info@stellenboersen.de

